Möchten Sie Mitglied in unserem Verein werden?
Das Emmental hat vielfältige Betriebe und Produkte. Genau diese Vielfalt soll auch bei Regionalprodukte Emmental vertreten sein. Ob Landwirtschaftsbetrieb mit Direktvermarktung, Käserei, Restaurant, Besenbeiz oder Handwerk - bei uns gibt es vielfältige Möglichkeiten im Verein Mitglied zu werden.
Ablauf Neumitgliedschaft
Entdecken Sie hier eine übersichtliche Darstellung des Ablaufs bei Neumitgliedschaften – klar und einfach als Flussdiagramm aufbereitet.
Für die Prüfung Ihres Produkts: Bitte geben Sie die Informationen zur Herkunft der Zutaten über das Kontaktformular „Rezeptur Produkte“ ein.
Markennutzung «Emmental» für Regionalprodukte
Kriterien zur Markennutzung
Die landwirtschaftlichen Zutaten nicht zusammengesetzter Produkte (z.B. Milch, Fleisch, Obst, Gemüse) sowie nicht veredeltes Fleisch müssen zu 100 % aus der entsprechenden Region stammen.
Bei zusammengesetzten Produkten (z. B. Früchtejogurt, Wurst) müssen alle landwirtschaftlichen Zutaten aus der entsprechenden Region stammen. Ist dies nicht möglich, muss mindestens die Hauptzutat zu 100 % und total ein Anteil von 80 % der landwirtschaftlichen Zutaten aus der entsprechenden Region stammen. Wenn landwirtschaftliche Zutaten in der entsprechenden Region nicht in genügender Menge und in der geforderten Qualität erhältlich sind, dürfen diese Zutaten, ausgenommen die Hauptzutat, aus der Schweiz stammen. Sind diese Zutaten, ausgenommen die Hauptzutat, in der Schweiz nicht in genügender Menge und in der geforderten Qualität erhältlich, dürfen zugelassene importierte landwirtschaftliche Produkte verwendet werden. Optimierungen, z.B. aus Preisgründen, sind nicht erlaubt. Nach Möglichkeit sind alternative Schweizer Zutaten einzusetzen.
Sollte Rohstoff nicht in der Region verfügbar sein, oder handelt es sich um eine Dienstleistung, so kann die Arbeitsgruppe Regionalprodukte ein Produkt dennoch zulassen, wenn die Wertschöpfung zu mindestens 60%, sowie der entscheidende Verarbeitungsprozess in der Region generiert wird. Diese Entscheidung, sowie jede letztinstanzliche Entscheidung liegen einzig und allein im Ermessen der Arbeitsgruppe Regionalprodukte des Fördervereins als Markeninhaberin.
Handelt es sich um eine reine Dienstleistung, so kann die Arbeitsgruppe die Markennutzung zulassen, sofern sich Sitz und Verwaltung in der Region befinden.
Um Die Marke «Emmental» auf dem Produkt nutzen zu dürfen, muss eine Mitgliedschaft im Förderverein als Produzent abgeschlossen werden.